Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen "CENTROdigital".

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Änderungen sorgfältig. Die aktualisierten Positionen haben wir für Sie kompakt im nachfolgenden Abschnitt dargestellt.

1                 Vertragsgegenstand / Leistungspflichten von GH

1.2             GH stellt dem Kunden die Vertragssoftware zur Nutzung über das Internet auf der hierfür durch die Vertragssoftware vorgesehenen Internetseite zur Verfügung; eine lokale Installation kann dabei erforderlich sein. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird (nicht bei CENTROdigital Offline), mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Alternativ kann die Vertragssoftware auch durch eine lokale Applikation auf dem Rechner des Kunden installiert werden (CENTROdigital Offline).

2                 Rechteeinräumung

2.2             GH räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware zusammen mit den Datenbanken auf dem System im von GH genutzten Rechenzentrum im in Ziffer 2.1 beschriebenen Nutzungsumfang zu verwenden. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt mit Ausnahme des ggfs. lokal zu installierenden Clients nicht. Soweit GH während der Laufzeit dieses Vertrages Updates, Upgrades oder neue oder andere Versionen der Vertragssoftware (online oder als Datenträger) bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Vertragssoftware in einer anderen Umgebung zu verwenden, als auf der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Internetseite bzw. bei lokaler Installation in der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Umgebung. Der Aufruf, die Übertragung oder sonstige Nutzung der Vertragssoftware auf oder von einer anderen Internetseite als die für den Abruf der Vertragssoftware vorgegebenen, etwa mittels iFraming oder in einem anderen Verfahren zur Generierung von sog. "embedded content", ist ebenso wenig zulässig wie eine Nutzung der Vertragssoftware, die dazu führt, dass diese (einschließlich der mit dieser zur Verfügung gestellten Datenbanken) ganz oder teilweise von oder im Zusammenhang mit anderen Computerprogrammen/Applikationen vervielfältigt, übertragen, ausgelesen oder auf sonstige Weise genutzt wird.

2.3             Der Kunde wird die Zugangsberechtigungen strikt vertraulich behandeln, vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird die Nutzer der Vertragssoftware eingehend über die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten informieren und diese durch geeignete vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtlicher aus diesem Vertrag resultierender Pflichten verpflichten. Jeder Verlust einer Zugangsberechtigung ist GH unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, damit GH diese Kennung sperren kann. Die Zugangsberechtigungen dürfen ausschließlich für die Nutzung der Vertragssoftware auf der hierfür vorgesehenen Internetseite bzw. bei lokaler Installation in der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Umgebung genutzt werden. Die Nutzung oder Weitergabe der Zugangsberechtigungen in anderen Umgebungen, insbesondere in Softwareapplikationen Dritter, ist untersagt und von der eingeräumten Lizenz nicht erfasst.

9                 Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1             Dieser Vertrag tritt bei der Version CENTROdigital.online mit der Onlineregistrierung durch den Kunden und bei den Versionen, die eine lokale Installation erfordern, durch die Installation der Software auf dem Rechner des Kunden in Kraft.

10.         Datenschutz

10.1       Zur Durchführung dieses Vertrages, insbesondere im Rahmen der Nutzung und Aktualisierung der Vertragssoftware sowie für den Support, ist die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Telefonnummer, Telefaxnummer, Kundennummer und E-Mailadresse) erforderlich. Diese Daten werden vom Kunden an GH und an die VIDICOM GmbH - Computerintegrierte Produktvisualisierung (VIDICOM), Im Grein 3, 76829 Landau, für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung gestellt. GH und VIDICOM sind zudem berechtigt, die Daten für die vorgenannten Zwecke auch der TecAlliance GmbH, Steinheilstraße 10, 85737 Ismaning, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass GH, VIDICOM und die TecAlliance GmbH die vorstehenden personenbezogenen Daten des Kunden zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages erhalten, verarbeiten und nutzen.

10.2       Die Parteien werden die geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen sowie der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-DSGVO) beachten. Die Parteien werden prüfen, ob für die Durchführung dieses Vertrages weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere auch der Abschluss von Verträgen über die Auftragsdatenverarbeitung, erforderlich sind und darauf hinwirken, den Anforderungen gerecht zu werden.


 

Nutzungsbedingungen "CENTROdigital"

CENTROdigital ist ein Katalog-Informationssystem zur Identifikation von Fahrzeugteilen und zur Darstellung von technischen Informationen. CENTROdigital wird als webbrowserbasierte Software (CENTROdigital.online) oder als lokal installierte Software in den Varianten "Offline" bzw. "SmartClient" angeboten. Diese Nutzungsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen dem Großhändler (GH) und dem Kunden für alle vorstehenden Installationsvarianten, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt wird.

1                 Vertragsgegenstand / Leistungspflichten von GH

1.1             Vertragsgegenstand ist das Programmpaket CENTROdigital zusammen mit dem Recht zur Nutzung bestimmter Datenbanken in der jeweils gewählten Konfiguration. Die einzelnen in dem Programmpaket CENTROdigital enthaltenen Programme und Inhalte ergeben sich aus der Anlage. Das so beschriebene Programmpaket CENTROdigital wird nachfolgend als "Vertragssoftware" bezeichnet. Der Software Source Code der Vertragssoftware ist nicht Vertragsgegenstand.

1.2             GH stellt dem Kunden die Vertragssoftware zur Nutzung über das Internet auf der hierfür durch die Vertragssoftware vorgesehenen Internetseite zur Verfügung; eine lokale Installation kann dabei erforderlich sein. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird (nicht bei CENTROdigital Offline), mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Alternativ kann die Vertragssoftware auch durch eine lokale Applikation auf dem Rechner des Kunden installiert werden (CENTROdigital Offline).

1.3             Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen von GH ist der WAN-seitige Routerausgang des von GH genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

1.4             Die Vertragssoftware steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung ("Systemlaufzeit"). GH gewährleistet eine Verfügbarkeit der Vertragssoftware und der Datenbanken von 96 % in der Hauptzeit. Die Hauptzeit ist – mit Ausnahme der im Bundesland Rheinland-Pfalz geltenden Feiertage – von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 17:30 Uhr und am Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:30 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Außerhalb der Hauptzeit können die Vertragssoftware und/oder die Datenbanken dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. GH ist – soweit nicht ein Einschreiten aus unaufschiebbaren Gründen erforderlich ist – nur außerhalb der Hauptzeit berechtigt, die Vertragssoftware und/oder die Datenbanken und/oder die Hardwaresysteme zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Falls in der Hauptzeit Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Vertragssoftware und/oder die Datenbanken deshalb nicht zur Verfügung stehen, wird GH den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. GH ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GH liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), verantwortlich.

1.5             GH übernimmt die Pflege der Vertragssoftware und Datenbanken, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Mängel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet GH jedoch keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist GH nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, weitergehende Pflegeleistungen, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. Die Parteien können jederzeit entsprechende Vereinbarungen treffen; solche Vereinbarungen bedürfen im Interesse der Beweisbarkeit der Schriftform.

1.6             Der Kunde kann nach Maßgabe von Ziffer 2 des Anhangs innerhalb der CENTROdigital-Produkte einen Vertragswechsel durchführen.

2                 Rechteeinräumung

2.1             Entsprechend des Umfangs der bestellten und vom GH bestätigten Lizenzen nimmt der GH die Freischaltung für die entsprechende Benutzeranzahl vor. Innerhalb einer Betriebsstätte darf der Kunde die Vertragssoftware durch beliebige Mitarbeiter nutzen; dabei ist eine gleichzeitige Nutzung jedoch immer nur entsprechend der Anzahl der sich aus der Lizenz ergebenden Benutzeranzahl zulässig (" Concurrent user"- Modell).

2.2             GH räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware zusammen mit den Datenbanken auf dem System im von GH genutzten Rechenzentrum im in Ziffer 2.1 beschriebenen Nutzungsumfang zu verwenden. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt mit Ausnahme des ggfs. lokal zu installierenden Clients nicht. Soweit GH während der Laufzeit dieses Vertrages Updates, Upgrades oder neue oder andere Versionen der Vertragssoftware (online oder als Datenträger) bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Vertragssoftware in einer anderen Umgebung zu verwenden, als auf der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Internetseite bzw. bei lokaler Installation in der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Umgebung. Der Aufruf, die Übertragung oder sonstige Nutzung der Vertragssoftware auf oder von einer anderen Internetseite als die für den Abruf der Vertragssoftware vorgegebenen, etwa mittels iFraming oder in einem anderen Verfahren zur Generierung von sog. "embedded content", ist ebenso wenig zulässig wie eine Nutzung der Vertragssoftware, die dazu führt, dass diese (einschließlich der mit dieser zur Verfügung gestellten Datenbanken) ganz oder teilweise von oder im Zusammenhang mit anderen Computerprogrammen/Applikationen vervielfältigt, übertragen, ausgelesen oder auf sonstige Weise genutzt wird.

2.3             Der Kunde wird die Zugangsberechtigungen strikt vertraulich behandeln, vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird die Nutzer der Vertragssoftware eingehend über die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten informieren und diese durch geeignete vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtlicher aus diesem Vertrag resultierender Pflichten verpflichten. Jeder Verlust einer Zugangsberechtigung ist GH unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, damit GH diese Kennung sperren kann. Die Zugangsberechtigungen dürfen ausschließlich für die Nutzung der Vertragssoftware auf der hierfür vorgesehenen Internetseite bzw. bei lokaler Installation in der hierfür von der Vertragssoftware vorgesehenen Umgebung genutzt werden. Die Nutzung oder Weitergabe der Zugangsberechtigungen in anderen Umgebungen, insbesondere in Softwareapplikationen Dritter, ist untersagt und von der eingeräumten Lizenz nicht erfasst.

2.4             Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vertragssoftware und/oder Datenbanken durch nicht von dem Kunden benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von GH bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

2.5             Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem GH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift sowie die Art und Weise der unberechtigten Nutzung mitzuteilen.

2.6             Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware und/oder der Datenbanken ohne Verschulden von GH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist GH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. GH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt .

3                 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1             Der Kunde wird die Zugangsberechtigung vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden, ist der Kunde verpflichtet, GH unverzüglich hierüber zu informieren.

3.2             Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen GH unverzüglich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und GH bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, seine Mitarbeiter anzuweisen, Störungen unabhängig von deren Schwere unverzüglich über die entsprechende Funktion in der Vertragssoftware oder telefonisch an die Hotline zu melden.

3.3             Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Kunden durch GH heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von GH aufgetreten ist, kann GH dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen von GH in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von GH aufgetreten ist.

4                 Vergütung

4.1             Die Vergütung für die Nutzung der Vertragssoftware und aller weiteren Leistungen erfolgt gemäß Preisliste des GH´s. Die laufende Vergütung für die Nutzung der Vertragssoftware wird monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.

4.2             Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird mit der genannten Vergütung getrennt ausgewiesen in Rechnung gestellt.

4.3             Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann seine Forderung aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von GH an Dritte abtreten.

5                 Verzug

5.1             Gerät GH mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Vertragssoftware und/oder der Datenbanken in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 7 . Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn GH eine von dem Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einhält.

5.2             Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist GH berechtigt, den Zugang zu der Vertragssoftware zu sperren. Als nicht unerheblich gilt ein Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise und Vergütungen zu zahlen.

5.3             Kommt der Kunde

Ÿ    für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise/Vergütung; oder

Ÿ    in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,

in Verzug, so ist GH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen. Beiden Parteien steht der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens zu. In jedem Fall bleibt GH die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs des Kunden vorbehalten.

6                 Pflege

6.1             GH stellt die Datenbanken mindestens quartalsweise in einer aktualisierten Fassung zur Verfügung.

6.2             GH kann die Vertragssoftware in Bezug auf Qualität und Modernität fortentwickeln und sie an geänderte Anforderungen anpassen.

6.3             GH ist auch berechtigt, Änderungen an den Funktionalitäten sowie am Leistungsspektrum der Vertragssoftware vorzunehmen, sofern diese für den Kunden nicht unzumutbar sind. 

7                 Gewährleistung

7.1             Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet GH ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 7 . Jede weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

7.2             Ein Sachmangel liegt ausschließlich dann vor, wenn die Vertragssoftware und/oder die Datenbanken nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen. Die vertragliche Beschaffenheit ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen dieses Vertrages und den Festlegungen in der Softwaredokumentation. Bei Abweichungen, welche die Eignung zur im Vertrag vorausgesetzten Verwendung nur unerheblich beeinträchtigen, sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen (unerhebliche Abweichungen). Nicht als unerhebliche Abweichungen zählen solche, in deren Folge eine zweckmäßige wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Vertragssoftware und/oder der Datenbanken nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist. Eine bloße Verlangsamung des Programmablaufs ist im Zweifelsfall als unerhebliche Abweichung anzusehen.

7.3             Sind die von GH nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird GH innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen oder so umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware möglich ist. Bei Fehlern in den Datenbanken wird GH den Fehler soweit möglich mit dem nächsten Update beheben.

7.4             Schlägt die mangelfreie Erbringung aus Gründen, die GH zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.

7.5             Die Fristen zur Nachbesserung sind einem im Softwarevertragsverhältnis üblichen Maße und den Besonderheiten von Software entsprechend angemessen zu vereinbaren. Setzt der Kunde GH eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt der Kunde eine solche Erklärung nicht oder nicht unverzüglich ab, kann GH davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.

7.6             Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 7 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit GH nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet .

8                 Haftung

8.1             GH haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2             Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 8.1 ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; höchstens jedoch auf die Höhe der Vergütung, welche nach Ziffer 4.1 für den Zeitraum der dem schädigenden Ereignis folgenden 12 Monate bei ungekündigtem Vertrag zu zahlen wäre.

8.3         Für die Haftung im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Datenbanken gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen:

8.3.1      Bei der Erstellung von Daten, Know-how-Transfer und EDV-technischen Abläufen können falsche Informationen oder Ergebnisse trotz sorgfältigster Arbeiten und Planungen nicht in jedem Falle ausgeschlossen werden. Die Erstellung der Datenbanken erfolgt deshalb nach bestmöglichem Wissen und unter Voraussetzung der Richtigkeit der Quelldaten wie z.B. Herstellerinformationen. GH schließt deshalb jedwede Haftung aufgrund falscher Angaben oder Ergebnisse aus, die auf Fehlerhaftigkeit der von Dritten an den Anbieter der Datenbanken zur Verfügung gestellten Daten und Informationen beruhen.

8.3.2      Für die Systemkompatibilität beim Kunden kann GH keine Haftung übernehmen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsabschluss die Nutzbarkeit der Daten, die mittels der Datenbanken zur Verfügung gestellt werden, zu prüfen. Eventuelle Anpassungen des Formates oder der Onlinedienste sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine fehlende oder eingeschränkte Nutzbarkeit (etwa aufgrund unzureichender Systemkompatibilität) oder verzögerte Integration bzw. Einbindung der bereitgestellten Daten in die Vertragssoftware entbindet den Kunden nicht von den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

8.3.3      Bei der Geltendmachung eines Schadens ist Folgendes zu beachten:

§   Jedes Schadensereignis, das auf einer fehlerhaften Information der Datenbank beruht und damit zu Ansprüchen gegen GH führen könnte, ist vor Reparatur an GH zu melden.

§   Diese Meldung muss unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Std. nach Eintritt des Schadensereignisses, an support@straetgen.eu erfolgen.

§  Die Schadensmeldung muss zwingend folgende Informationen enthalten:

-      Schadensbeschreibung inkl. der Schadensursache mit aussagekräftigem Fotomaterial des Schadens,

-      Nachweis, dass die schadensursächliche Information auf eine Fehlinformation in der Datenbank beruht,

-      Kopie des Original Werkstattauftrages mit Kundenunterschrift bzw. die Rechnung des Auftrages, bei dem der mögliche Schaden verursacht wurde,

-      Kopie der Einkaufsrechnung des schadenverursachenden Teils,

-      Kostenvoranschlag bzgl. Schadensregulierung und

-       Fahrzeuginformationen: Marke, Modell, Typ, Leistung, VIN, EZ, Motornummer.

8.3.4      Sollte eine durchgeführte Untersuchung des Schadensereignisses zu dem Ergebnis kommen, dass der geltend gemachte Anspruch berechtigt ist, trägt GH neben den notwendigen Reparaturkosten auch sämtliche Kosten der Untersuchung sowie einen durch die Untersuchung verursachten und belegbaren Verzögerungsschaden des Kunden. Bestätigt das Untersuchungsergebnis dagegen den Anspruch nicht, behält sich GH vor, die mit der Untersuchung verbundenen Kosten dem schadensmeldenden, anspruchsstellenden Kunden in Rechnung zu stellen.

8.4          Die Haftung von GH aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schaden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt.

8.5         Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von GH beschränkt auf die typischen Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden.

9                 Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1             Dieser Vertrag tritt bei der Version CENTROdigital.online mit der Onlineregistrierung durch den Kunden und bei den Versionen, die eine lokale Installation erfordern, durch die Installation der Software auf dem Rechner des Kunden in Kraft.

9.2             Die Laufzeiten und Kündigungsfristen für die jeweilige Vertragssoftware ergeben sich aus der Anlage.

9.3             Alle Kündigungen können schriftlich per Fax oder E-Mail erfolgen.

10.         Datenschutz

10.1       Zur Durchführung dieses Vertrages, insbesondere im Rahmen der Nutzung und Aktualisierung der Vertragssoftware sowie für den Support, ist die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Telefonnummer, Telefaxnummer, Kundennummer und E-Mailadresse) erforderlich. Diese Daten werden vom Kunden an GH und an die VIDICOM GmbH - Computerintegrierte Produktvisualisierung (VIDICOM), Im Grein 3, 76829 Landau, für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung gestellt. GH und VIDICOM sind zudem berechtigt, die Daten für die vorgenannten Zwecke auch der TecAlliance GmbH, Steinheilstraße 10, 85737 Ismaning, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass GH, VIDICOM und die TecAlliance GmbH die vorstehenden personenbezogenen Daten des Kunden zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages erhalten, verarbeiten und nutzen.

10.2       Die Parteien werden die geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen sowie der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-DSGVO) beachten. Die Parteien werden prüfen, ob für die Durchführung dieses Vertrages weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere auch der Abschluss von Verträgen über die Auftragsdatenverarbeitung, erforderlich sind und darauf hinwirken, den Anforderungen gerecht zu werden.

11.             Sonstige Vorschriften

11.1          Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ( United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – UNCISG) Anwendung. Gerichtstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sowie der Nutzung der Software CENTROdigital ist Frankfurt am Main.

11.2          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformvereinbarung. Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form ist ausgeschlossen.

11.3          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unanwendbar sein oder im Laufe der Vertragsabwicklung werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und/oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages wollen würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.


 

Anlage

Programmpakete, Konditionen, Laufzeiten und Kündigungsfristen

1                 Konditionen

Die aktuellen Konditionen gemäß Preisliste Ihres GH´s.

2                 Programmpakete

2.1             CENTROdigital BasiK

Diese Version beinhaltet folgende Programminhalte:

-       TecDoc Artikeldaten

2.2             CENTROdigital Light

 Diese Version beinhaltet folgende Programminhalte:

-       TecDoc Artikeldaten

-       TecRMI PKW Wartungsdaten

2.3         CENTROdigital Voll PKW

Diese Version beinhaltet folgende Programminhalte:

-       TecDoc Artikeldaten

-       Grafische Baugruppenauswahl

-       Eurotax VIN Decoder (nur CENTROdigital.online)

-       Eurotax Schadenkalkulation (nur CENTROdigital.online)

-       TecRMI PKW Arbeitszeiten

-       TecRMI NKW Arbeitszeiten

-       TecRMI PKW Wartungsdaten

-       TecRMI NKW Wartungsdaten

-       TecRMI PKW Handbücher

-       TecRMI PKW Technische Einstellwerte

-       TecRMI PKW Schaltpläne

-       TecRMI PKW SOS

-       TecRMI PKW Räder und Reifen

-       TecRMI NKW Räder und Reifen

-       TecRMI PKW Einbaulagen

-       TecRMI PKW Sicherungen und Schalter

-       TecRMI PKW Diagnose

2.4         CENTROdigital Voll NKW

Diese Version beinhaltet folgende Programminhalte:

-       TecDoc Artikeldaten

-       Grafische Baugruppenauswahl

-       TecRMI PKW Arbeitszeiten

-       TecRMI NKW Arbeitszeiten

-       TecRMI PKW Wartungsdaten

-       TecRMI NKW Wartungsdaten

-       TecRMI NKW Handbücher

-       TecRMI NKW Technische Einstellwerte

-       TecRMI NKW Schaltpläne

-       TecRMI NKW SOS

-       TecRMI NKW Räder und Reifen

-       TecRMI NKW Räder und Reifen

-       TecRMI NKW Einbaulagen

-       TecRMI NKW Sicherungen und Schalter

-       TecRMI NKW Diagnose

 

 

3          Laufzeiten und Kündigungsfristen

Produktname

Mindestlaufzeit

Kündigungsfrist

CENTROdigital.online BasiK

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital.online Vollversion PKW

3 Monate

3 Wochen zum Quartalsende

CENTROdigital.online Vollversion NKW

3 Monate

3 Wochen zum Quartalsende

CENTROdigital.online Vollversion Filiallizenz

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital.online Vollversion Zusatzlizenz

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital.online Light

3 Monate

3 Wochen zum Quartalsende

CENTROdigital BasiK

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital Vollversion PKW

6 Monate

3 Wochen zum Quartalsende

CENTROdigital Vollversion NKW

6 Monate

3 Wochen zum Quartalsende

CENTROdigital Vollversion Filiallizenz

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital Vollversion Zusatzlizenz

keine

ohne Frist zum Monatsende

CENTROdigital Light

6 Monate

3 Wochen zum Quartalsende